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Ombudsstelle

Informationen für Ärztinnen / Ärzte

Zuständigkeiten

Die Ombudsstelle des Aargauischen Ärzteverbandes (AAV) versteht sich als Vermittlungsstelle zwischen Patienten und ärztlichen Fachpersonen bei Reklamationen, Beschwerden und Konflikten. Wir sind der Berufsverband von rund 2'000 Ärztinnen und Ärzten im Kanton Aargau. Wir sind somit keine Aufsichtsbehörde und können daher auch keine Sanktionen oder strafrechtliche Untersuchungen veranlassen. Die entsprechende Aufsichtsbehörde, welche solche Massnahmen veranlassen kann, ist das Departement Gesundheit und Soziales, Abteilung Gesundheit, Aarau, Telefon 062 835 29 60, Website. Ebenso muss die von der Beschwerde betroffene ärztliche Fachperson Mitglied des Aargauischen Ärzteverbandes sein. Für Beschwerden gegen Nichtmitglieder des AAV wenden Sie sich bitte an die kantonale Aufsichtsbehörde DGS oder Sie nehmen die Dienste der Patientenstelle Aargau / Solothurn in Anspruch (Telefon 062 823 11 66, Website).

Informationsblatt für Patientinnen und Patienten zum Ablauf der Reklamationsbehandlung

Alternative Anlaufstellen

Vorgehen bei sexuellen Übergriffen / Grenzüberschreitung

Wofür ist die Ombudsstelle NICHT zuständig

  • Gutachten und Beurteilungen zu Diagnosen und Behandlungen
    (Wenn Sie als Patient vermuten, dass Sie infolge eines Diagnose- oder Behandlungsfehlers einen erheblichen Gesundheitsschaden erlitten haben, können Sie sich an die Gutachterstelle der FMH wenden. Link)
  • Entzug der Berufsausübungsbewilligung des Arztes (für Anliegen rund um die Berufsausübungsbewilligung ist das Departement Gesundheit und Soziales, Abteilung Gesundheit, Aarau, Telefon 062 835 29 60, Website zuständig)
  • Falls Ihre Behandlung in einem Spital oder Institution stattgefunden hat, bitten wir Sie, sich an die Beschwerdestelle des Spitals / Institution zu wenden
  • Bei Anzweiflung des Arbeitsunfähigkeitszeugnisses haben Sie die Möglichkeit einen Vertrauensarzt einzuschalten. Link
  • Die von der Beschwerde betroffene ärztliche Fachperson muss Mitglied des Aargauischen Ärzteverbandes (AAV) sein. Für Beschwerden gegen Nichtmitglieder des AAV wenden Sie sich bitte an die kantonale Aufsichtsbehörde (Departement Gesundheit und Soziales, Abteilung Gesundheit, Aarau, Telefon 062 835 29 60, Website) oder Sie nehmen die Dienste der Patientenstelle Aargau / Solothurn in Anspruch (Telefon 062 823 11 66, Website)

Meldung eines Ombudsfalles

Angaben zu Ihrer Person / zum Arzt / Ärztin

  • Wenn immer möglich / zumutbar bitten wir Sie vor dem Einreichen eines Ombudsfalles um Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Arzt / Ärztin. Grundsätzlich ist die Ombudsstelle erst zuständig, wenn sich das Problem nicht im direkten Dialog lösen lässt.
  • Die Vermittlungssprache ist Deutsch (mündlich/schriftlich).
  • Die Ombudsstelle ist befugt einen Vorschuss vor Fallaufnahme zu erheben, um ihren Aufwand abzugelten.
  • Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Für die Falleröffnung benötigt die Ombudsstelle eine schriftliche Befreiung der ärztlichen Fachperson von der ärztlichen Schweigepflicht. Nach Eingang der Entbindung wird sich die Ombudsstelle mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Bitte senden Sie das Formular an aav-info(at)hin.ch oder Aargauischer Ärzteverband, Im Grund 12, 5405 Baden-Dättwil. Die Entbindung finden Sie hier: Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht (pdf/word).
Ihre Anrede*:
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Ihre Strasse*:
Ihr PLZ*:
Ihr Wohnort*:
Ihre Telefonnummer*:
Ihre Mail*:
Anrede Arzt/Ärztin*:
Vorname Arzt/Ärztin*:
Nachname Arzt/Ärztin*:
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PLZ Praxis*:
Praxisort*:
Telefonnummer Praxis*:
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Haftungsauschluss / Datenschutzerklärung Aargauischer Ärzteverband

Kontakt Ombudsstelle

Aargauischer Ärzteverband
Im Grund 12
5405 Baden-Dättwil

Telefon 056 484 70 90 (Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr)
E-Mail: aav-info(at)hin.ch