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21.10.2024 WIR GRATULIEREN!

Mit 1345 Stimmen schaffte Thomas Ernst gleich mit seiner erstmaligen Kandidatur den Sprung ins Parlament.

Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung rund um die Uhr sicherzustellen.

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Lageplan

Mit einer einheitlichen Finanzierung sollen alle Leistungen – egal ob ambulant, stationär oder in der Pflege (Spitex oder Pflegeheim) erbracht – nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden. Die Kantone übernehmen immer mindestens 26,9 Prozent der Kosten, die Krankenversicherer höchstens 73,1 Prozent. Alle Leistungen werden gemeinsam finanziert. Für alle Akteure steigt der Anreiz, die aus Patientensicht jeweils beste und im gesamten Behandlungspfad günstigste Behandlung zu fördern.

Die einheitliche Finanzierung setzt der Kostenverschiebung zulasten der Prämienzahlenden ein Ende. Dass sich die Prämienzahlenden mit der einheitlichen Finanzierung stärker an den ebenfalls wachsenden Pflegekosten beteiligen, kommt ihnen durch eine geringere Belastung bei den ambulanten Kosten entgegen. Die Pflegekosten machen im Vergleich zu den ambulanten medizinischen Leistungen ein viermal kleineres Kostenvolumen aus. Deshalb ist aus Prämiensicht entscheidend, dass sich die Kantone neu auch an den ambulanten Leistungen beteiligen.

Der Kostenteiler berechnet sich aus den Referenzjahren 2016 bis 2019. Damals lag der durchschnittliche Verteilschlüssel bei 73.1 % Prämien und 26.9 % Kantone. Auf diesen Wert korrigiert die Reform die Kostenlast. Bereits heute beträgt aber der prämienfinanzierte Anteil aller Leistungen schweizweit über 75 %. Und durch die zunehmende Ambulantisierung vergrössert sich dieser Anteil laufend. Die einheitliche Finanzierung korrigiert die Verteilung auf das Niveau 2016 bis 2019.

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